Ziele der Sanierungsarbeit
In der sozialen Stadtentwicklung, so auch im Sanierungsgebiet Kronsberg, wird das Ziel verfolgt, die Lebensbedingungen und die Lebensqualität aller Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Im Rahmenplan zur Sanierung wurden verschiedene Ziele formuliert, die mit der Sanierung verfolgt werden:
Stadtverträgliche Mobilität
Im Themenfeld Verkehr ist vor allem die Verkehrsberuhigung durch gestalterische Maßnahmen eine wichtige Zielsetzung. Hierfür sollen beispielsweise bei der Neugestaltung von Straßen Straßenraumgliederung, Fahrspurminimierung oder Fahrbahnverengungen vorgenommen werden. Auch der Wechsel von Fahrstrecken und Platzsituationen, Überpflasterungen, die Anlage straßenbegleitender Stellplätze zwischen Pflanzinseln, die Verbreiterung der Gehwege oder der maßstäblichen Beleuchtung tragen zur Verkehrssicherheit bei. Straßenhierarchien sollen verdeutlicht werden und die Sicherheit und soziale Kontrolle im Bereich der Fußwege soll verbessert werden.
Soziale Kohäsion
Der Kronsberg soll Wohn- und Lebensort für verschiedene Bevölkerungsgruppen sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Kronsbergs sollen hier ein sicheres und würdiges Leben führen können und sich in ihren Wohnungen sowie in ihrer Nachbarschaft wohl fühlen.
Daher soll die Wohn- und Umweltqualität im Sanierungsgebiet gesteigert werden. Die Aufenthalts- und Erlebnisqualität in öffentlichen und privaten Freiräumen soll verbessert und Orte der Begegnung und Kommunikation geschaffen werden. Diese Räume sollen außerdem barrierefrei und sicher sein. Die bestehenden Angebote im Sanierungsgebiet für Familien mit Kindern, Jugendliche und Senioren sollen erweitert werden.
Die oben genannten Ziele wirken in viele bauliche Projekte anderer Themenfelder hinein. Sei es bei der Gestaltung von öffentlichen Räumen und Spielplätzen, bei der Verbesserung des Wohnungsangebots oder der Schaffung sozialer Infrastruktur wie dem angestrebten Bau des Quartierszentrums.
Städtebauliche Aufwertung
Ein Schwerpunkt in diesem Themenfeld ist die Modernisierung des Wohnungsbestandes, insbesondere in energetischer Hinsicht. Auch die Gestaltung des privaten Wohnumfeldes trägt zur städtebaulichen Aufwertung des Sanierungsgebiets bei. Über die Hälfte des Wohnungsbestandes im Sanierungsgebiet wurde oder wird derzeit vom Eigentümer VONOVIA umfassend saniert. Hierzu gehört auch eine energetische Sanierung. Die Fassaden wurden gemäß eines abgestimmten Farbkonzepts erneuert. Der Eigentümer des zweitgrößten Bestandes im Sanierungsgebiet, die Haack Hausverwaltung, hat bisher Teilsanierungen durchgeführt, die vor allem die Erneuerung der Heizungsanlagen, der Hauseingänge und der Balkone umfassen.
Aufwertung des Freiraums
Ein wichtiges Sanierungsziel ist die Verbesserung der Freiraumqualität im privaten und öffentlichen Bereich. Hierdurch soll der Aufenthalts- und Freizeitwert für die Bewohner erhöht werden. Die Liste der angestrebten Maßnahmen umfasst dabei die Gestaltung öffentlicher Plätze wie dem Kronsbergplatz (angrenzend an das zukünftige Quartierszentrum) sowie den Franziskusplatz am Franziskusweg. Der Franziskusweg als fußläufige Grünachse soll ebenfalls aufgewertet werden Einen weiteren Schwerpunkt bilden die öffentlichen Spielplätze im Sanierungsgebiet. Der erste Spielplatz, der saniert wurde, ist der Spielplatz „Corinthstraße“.
Der neu gestaltete Spielplatz wurde im April 2018 eröffnet. An ihm sieht man, in welchem Standard die Aufwertung und Erneuerung der weiteren Spielplätze im Sanierungsgebiet erfolgen soll und wie wirksam eine solche Erneuerung sein kann.
Auch die Gestaltung des privaten Wohnumfeldes ist ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Freiraums im Quartier. Bei entsprechend hochwertiger Erneuerung durch die Eigentümer ist eine Förderung von Wohnumfeldmaßnahmen über Städtebaufördermittel möglich.
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind Herausforderungen, die in der Stadtentwicklung und damit auch in der Stadterneuerung eine zentrale Rolle spielen. In Städten sind einige Folgen des Klimawandels deutlicher zu spüren als in ländlichen Bereichen. Gerade die Überhitzung und schlechtere Durchlüftung dicht bebauter Bereiche in den Sommermonaten sind hier zu nennen. Wenn Freiflächen stark versiegelt sind, kann das Wasser z.B. bei starkem Gewitterregen nicht vor Ort versickern, sondern muss in das Kanalnetz eingespeist werden, was zu Überlastungen der Kanäle und Überschwemmungen führen kann. Die Lebensqualität der Bewohner kann durch die Folgen des Klimawandels deutlich eingeschränkt werden. Es gilt, Maßnahmen zu treffen, die die Anfälligkeit von Mensch und Umwelt gegenüber den Folgen des Klimawandels verringern können.
Gleichzeitig müssen selbstverständlich weiterhin Maßnahmen umgesetzt werden, die dem Klimaschutz dienen und damit einer Verstärkung des Klimawandels entgegenwirken. Im Baubereich sind hier energieeffiziente Bauten ein wichtiges Element. Bei der Auswahl von Baustoffen kann auf besonders CO2-arme Baustoffe geachtet werden. Die Förderung von Fuß- und Radverkehr liefert ebenso einen Beitrag zum Klimaschutz wie die energetische Ertüchtigung bestehender Bausubstanz durch Dämmung und moderne Heizsysteme.
Barrierefreiheit als Leitmotiv der Gestaltung aller Projekte
Der Begriff der Barrierefreiheit wird im Rahmen der Stadterneuerung in einem umfassenden Maße verstanden. Nicht nur alte oder mobilitätseingeschränkte Menschen erfahren Einschränkungen ihrer Bewegungs- und Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Öffentliche Räume, die familienfreundlich, kinder- und altenfreundlich gestaltet sind, die nicht nur „objektive“ bauliche sondern auch empfundene Schwellen abbauen, ermöglichen allen Bewohnerinnen und Bewohnern eine aktive Teilhabe am Quartiersleben.
Barrierefreiheit beginnt für die Bewohner bereits in der eigenen Wohnung und dem Wohngebäude. Es ist festzustellen, dass der Großteil der Wohnungen im Sanierungsgebiet nicht barrierefrei ist. Durch Sanierungen der Eingangsbereiche könnten zumindest die Erdgeschosswohnungen in einigen Gebäuden barrierearm zugänglich gemacht werden. Allerdings weisen viele Gebäude Wohnungen im Hochparterre auf, so dass die barrierefreie Zugänglichkeit nur mit größeren baulichen Eingriffen herzustellen wäre. Bei der Sanierung ihres Wohnungsbestandes ist es für die Eigentümer letztendlich eine Frage der Wirtschaftlichkeit, die über besondere Maßnahmen für die Barrierefreiheit entscheidet.
Angesichts der Tatsache, dass viele „Erstbewohner“ des Kronsbergs noch im Quartier wohnen und ein möglichst langer Verbleib älterer Bewohner in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht werden sollte, sind Maßnahmen zu begrüßen, die Barrieren in den Wohngebäuden reduzieren. Nach Grundsätzen der Sozialen Stadterneuerung ist bei zukünftigen Planungen von Projekten die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu berücksichtigen.
Dies betrifft Gestaltungen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze, Spiel- und Grünflächen) genauso wie die Erneuerung und Errichtung von öffentlichen Gebäuden. So ist beispielsweise bei der Gestaltung des Grünzugs Franziskusweg sowie beim Ausbau der Spielplätze die Barrierefreiheit wichtiges Leitmotiv, um die Zugänglichkeit der Flächen für alle Menschen zu ermöglichen. Auch das zukünftige Quartierszentrum mit seinem Umfeld muss barrierefrei gestaltet werden.
Im Straßenraum sollen Aufpflasterungen an zentralen Stellen – insbesondere an den Quartierseingängen und im Bereich der Liebermannstraße – sowie Querungshilfen oder besondere Pflasterungen für Sehbehinderte an Kreuzungspunkten der Barrierefreiheit Rechnung tragen. Weiterhin erhöhen sie die Sicherheit für „schwache“ Verkehrsteilnehmer und verdeutlichen den Vorrang der fußläufigen Erschließung. Auch der Absenkung der Borde in Querungsbereichen und an den Einmündungen untergeordneter Straßen kommt eine hohe Bedeutung zu. Nur so können auch ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität von der Qualität des engmaschigen Wegenetzes profitieren. Darüber hinaus sollen Leitsysteme eingerichtet werden, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, sich mit Hilfe eines Pendel- bzw. Blindenstocks selbständig im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel zu bewegen.