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11_4 Sanierungsgebiet Auf der Horst

Einweihung Stadtteilpark Auf der Horst

Sanierungsgebiet Auf der Horst

Darum geht's

Als Sanierungsgebiet gilt in Deutschland ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde (Städte, Gemeinden, auch Dörfer) eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Ein elementarer Bestandteil der sozialen Stadterneuerung ist die Teilhabe der Bevölkerung am Sanierungsprozess und an der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen. Sowohl bei der Erstellung der strategischen Konzepte im Rahmenplan, als auch durch die Einrichtung des Gremiums des Stadtteilbeirats und durch konkrete Mitmach- und Beteiligungsaktionen bei der Planung von baulichen Maßnahmen konnten sich die Bewohnerinnen und Bewohner des Sanierungsgebietes mit ihren Ideen, Wünschen und Bedürfnissen einbringen. Aber auch das Feiern von erreichten Erfolgen oder die Pflege des Stadtbildes gehören in einem weiteren Sinne zur Beteiligung. Die folgenden Fotos geben einige Impressionen über die Spannweite der Beteiligungskultur, die sich im Laufe des Sanierungsprozesses etabliert hat.

Veranstaltungen

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Kartenansicht

Projektablauf

2012-2018

Breite Riede

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2011-2019

Grünzug an der A2 & Stadtteilpark

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2011-2016

Auf der Horst/Kreisverkehr Planetenring

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Ab 2011

Verbesserung der Fuß- und Radwegeverbindungen

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2010-2016

Sanierung & Neugestaltung Planetenhain & Hérouville-St-Clair-Platz

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Ab 2010

Verkehrsberuhigende Maßnahmen & Gestaltung von Verkehrsbereichen

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Ab 2010

Förderung privater Wohnumfeldmaßnahmen - Aufwertung von Spielflächen und Müllsammelstellen

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Ab 2009

Reduzierung von Barrieren - Rückbau von Treppenanlagen

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2007-2010

Spielplatz Uranushof

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Sanierter Spielplatz Uranushof
Ab 2007

Aufwertung der Beleuchtung im Sanierungsgebiet

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Ansprechpartner

Stadt Garbsen

Gwendolyn Kusters

Telefon: 05131 707-327

E-Mail: gwendolyn.kusters@garbsen.de

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