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Kita Antareshof

Kita Antareshof

Bebauungsplan Kita Antareshof

Im Sommer 2016 gab die Post die Nutzung des Postgebäudes am „Antareshof“ im Stadtteil Auf der Horst auf. Seit diesem Zeitpunkt steht das Gebäude leer und es konnte bisher keine Nachnutzung gefunden werden.  Durch den dauerhaften Leerstand und die fehlende Nachnutzung entsteht ein städtebaulicher Missstand, dessen Beseitigung auch eine Zielsetzung ist, die in der Fortschreibung des Rahmenplans zur Sanierung (BV 032/2019) benannt wird. Die Entwicklung des Grundstücks hin zu einer dem Stadtteil zuträglichen Nutzung entspricht den Sanierungszielen. Beabsichtigt ist eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes als Kindertagesstätte. Über diese Nachnutzung befindet sich die Stadt Garbsen seit einiger Zeit im Gespräch mit dem Eigentümer des Postgebäudes. Eine Nachnutzung als KiTa würde einen Beitrag zu einer positiven Entwicklung des Sanierungsgebiets sowie zur Steigerung der Zahl der KiTa-Plätze liefern. Um die planungsrechtliche Voraussetzung hierfür zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein nördlich an das ehemalige Postgrundstück angrenzender, bisher als Straßenverkehrsfläche festgesetzter Bereich soll zukünftig ebenfalls als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kita festgesetzt werden. Um diese bisher als Abstandsfläche zur Straße „Auf der Horst“ dienende Fläche soll die Außenbereichsfläche der zukünftigen Kita erweitert werden, um dadurch den Kindern ausreichend Bewegungsfläche bieten zu können. Die verkehrliche Abwicklung des KiTa-Betriebs erfolgt über die westlich an das ehemalige Postgrundstück angrenzende Straße „Antareshof“. Um diese planungsrechtlich zu fassen wird die Fläche in den Änderungsbereich mit aufgenommen

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