Wie alles begann
© Stadt Garbsen
Stadtsanierung und das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet
Im Jahr 2014 wurde die Stadt Garbsen mit dem Gebiet „Berenbostel - Kronsberg“ in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Zielstellung dieses Förderprogramms ist es, eine nachhaltige positive Entwicklung benachteiligter Stadtquartiere zu initiieren.
Mit der Aufnahme in das Förderprogramm fasste der Rat der Stadt Garbsen den Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Berenbostel - Kronsberg“ nach den §§ 136-164 BauGB.
Der Sanierungsvermerk
Zur Sicherung Ihrer und der Interessen der Stadt Garbsen wird bei förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes ein Sanierungsvermerk in Ihr Grundbuch eingetragen. Dieser Sanierungsvermerk weist darauf hin, dass das Grundstück innerhalb eines Sanierungsgebietes liegt und damit die Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts gem. §§ 136 ff BauGB zu beachten sind.
Der Sanierungsvermerk hat lediglich einen hinweisenden Charakter.