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Vorteile des Sanierungsgebietes

Vorteile des Sanierungsgebietes

Im Sanierungsbiet sollen in einem Zeitraum von 10 - 12 Jahren eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Planungsmaßnahmen und städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Ebenso aber auch um die Bezuschussung von privaten Bau- und Ordnungsmaßnahmen.

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses an einen privaten Bauherrn ist in jedem Fall der Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt/dem Sanierungsträger und dem Eigentümer. Städtebauförderungsmittel müssen in ausreichender Höhe bereitstehen und die Maßnahmen den Sanierungszielstellungen und der Maßnahmenplanung der Stadt entsprechen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer geplanten Maßnahmen bei der Stadt oder dem Sanierungsträger über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten.

 

Besondere Hinweise

Bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie der Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in förmlichen festgelegten Sanierungsgebieten können gem. §§ 7h, 10f und 11a des Einkommenssteuergesetzes erhöht steuerlich abgesetzt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über die durchzuführende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vor Maßnahmenbeginn eine vertragliche Regelung - auch wenn keine Fördergelder eingesetzt werden- mit der Stadt abzuschließen ist.

Wird vorab kein so genannter Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag abgeschlossen, kann nach Baubeginn und Abschluss der Maßnahme keine Bescheinigung im Sinne des Einkommens-steuergesetzes erstellt werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier gegebenen Hinweise keine steuerliche Beratung ersetzt und ggf. weitere Auskünfte von einem Steuerberater einzuholen sind.

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