Flächenentwicklung
Ein Potenzial für Wohnungsbau besteht auf der Fläche des Altstandorts der KiTa Murmelstein. Hier wurden durch die 4. Änderung des Bebauungsplans 1/33 Talkamp/Habichthorst für den Bau einer maximal viergeschossigen Bebauung geschaffen. Die vorwiegende Nutzung sollte Wohnen umfassen. Das Grundstück befindet sich in Besitz der Stadt Garbsen. Die ev.-luth. Willehadi-Kirchengemeinde besitzt ein Erbbaurecht für die Fläche. Eine Entwicklung des Grundstücks kann jedoch erst erfolgen, wenn der Neubau der KiTa Murmelstein am neuen Standort errichtet ist und die alte KiTa abgerissen werden kann.
Auch die Fläche des ehemaligen Postgebäudes könnte für Wohnbebauung genutzt werden. Für alle Nutzungen, die nicht der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung „Gemeinbedarf – Post“ entsprechen, müsste der Bebauungsplan geändert werden. Im Sinne einer positiven Quartiersentwicklung wäre eine Wohnnutzung oder eine gemeinbedarfsorientierte Nutzung der Fläche wünschenswert. Der Eigentümer prüft derzeit mögliche Entwicklungsoptionen für die Fläche.
Abb.: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 1/33 4. Änderung. Darstellung: Stadt Garbsen.
Abb.: Leerstehendes Postgebäude am Antareshof. Foto: Stadt Garbsen.