Barrierefreiheit als Leitmotiv der Gestaltung aller Projekte
Der Begriff der Barrierefreiheit wird im Rahmen der Stadterneuerung in einem umfassenden Maße verstanden. Nicht nur alte oder mobilitätseingeschränkte Menschen erfahren Einschränkungen ihrer Bewegungs- und Nutzungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Öffentliche Räume, die familienfreundlich, kinder- und altenfreundlich gestaltet sind, die nicht nur „objektive“ bauliche sondern auch empfundene Schwellen abbauen, ermöglichen allen Bewohnerinnen und Bewohnern eine aktive Teilhabe am Quartiersleben.
Barrierefreiheit beginnt für die Bewohner bereits in der eigenen Wohnung und dem Wohngebäude. Es ist festzustellen, dass der Großteil der Wohnungen im Sanierungsgebiet nicht barrierefrei ist. Durch Sanierungen der Eingangsbereiche könnten zumindest die Erdgeschosswohnungen in einigen Gebäuden barrierearm zugänglich gemacht werden. Allerdings weisen viele Gebäude Wohnungen im Hochparterre auf, so dass die barrierefreie Zugänglichkeit nur mit größeren baulichen Eingriffen herzustellen wäre. Bei der Sanierung ihres Wohnungsbestandes ist es für die Eigentümer letztendlich eine Frage der Wirtschaftlichkeit, die über besondere Maßnahmen für die Barrierefreiheit entscheidet.
Angesichts der Tatsache, dass viele „Erstbewohner“ des Kronsbergs noch im Quartier wohnen und ein möglichst langer Verbleib älterer Bewohner in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht werden sollte, sind Maßnahmen zu begrüßen, die Barrieren in den Wohngebäuden reduzieren. Nach Grundsätzen der Sozialen Stadterneuerung ist bei zukünftigen Planungen von Projekten die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen zu berücksichtigen.
Dies betrifft Gestaltungen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze, Spiel- und Grünflächen) genauso wie die Erneuerung und Errichtung von öffentlichen Gebäuden. So ist beispielsweise bei der Gestaltung des Grünzugs Franziskusweg sowie beim Ausbau der Spielplätze die Barrierefreiheit wichtiges Leitmotiv, um die Zugänglichkeit der Flächen für alle Menschen zu ermöglichen. Auch das zukünftige Quartierszentrum mit seinem Umfeld muss barrierefrei gestaltet werden.
Im Straßenraum sollen Aufpflasterungen an zentralen Stellen – insbesondere an den Quartierseingängen und im Bereich der Liebermannstraße – sowie Querungshilfen oder besondere Pflasterungen für Sehbehinderte an Kreuzungspunkten der Barrierefreiheit Rechnung tragen. Weiterhin erhöhen sie die Sicherheit für „schwache“ Verkehrsteilnehmer und verdeutlichen den Vorrang der fußläufigen Erschließung. Auch der Absenkung der Borde in Querungsbereichen und an den Einmündungen untergeordneter Straßen kommt eine hohe Bedeutung zu. Nur so können auch ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität von der Qualität des engmaschigen Wegenetzes profitieren. Darüber hinaus sollen Leitsysteme eingerichtet werden, die es blinden und sehbehinderten Menschen ermöglichen, sich mit Hilfe eines Pendel- bzw. Blindenstocks selbständig im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel zu bewegen.