Das Programm Sozialer Zusammenhalt
Das Programm Sozialer Zusammenhalt
n der sozialen Stadtentwicklung, so auch im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, wird das Ziel verfolgt, die Lebensbedingungen und die Lebensqualität aller Bewohnerinnen und Bewohner in benachteiligten Stadtquartieren zu verbessern. Es sollen städtebauliche, sozioökonomische und funktionale Missstände behoben werden sowie das Quartier aufgewertet und insgesamt stabilisiert werden. Unter Beteiligung der Bewohner sollen integrierte Strategien erarbeitet werden, die den Rahmen für die umzusetzenden Maßnahmen bilden.
urch das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ werden bauliche Investitionen in das Wohnumfeld, in die Infrastruktur und in die Wohnqualität gefördert. Obwohl das Programm einen integrierten Ansatz verfolgt, werden nicht direkt „soziale“ Projekte (z.B. Sprachförderung, interkultureller Austausch, Elternbildung o.ä.) gefördert. Dies geschieht durch ergänzende Programme wie z.B. „Jugend stärken im Quartier“ oder kommunale Maßnahmen. Der Handlungsansatz bei der Planung und Umsetzung der zumeist baulichen Maßnahmen im Rahmen der sozialen Stadterneuerung bindet einen weiten Kreis von Akteuren ein, so dass die sozialen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen jeder baulichen Maßnahme mitgedacht werden. Weiterhin sind die städtebaulichen Strategien mit weiteren Konzepten, beispielsweise zu den Themen Integration oder Bildung, vernetzt.
Durch diesen integrierten Ansatz sollen in den Programmgebieten die Nutzungsvielfalt erhöht, Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit gestärkt, Bildungschancen verbessert sowie die Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen gestärkt werden. Hinzu kommt, dass die Umweltgerechtigkeit und die Sicherheit in den Quartieren verbessert werden sollen. Auch die Verbesserung des Images des Quartiers ist ein Ziel der sozialen Stadterneuerung.
Im Folgenden werden einige zentrale Begriffe aus der Städtebauförderung erklärt.
Die vorbereitenden Untersuchungen zeigen für das Untersuchungsgebiet die städtebaulichen Defizite und Missstände auf. Auf dieser Grundlage werden die Gebietsgröße und das zu wählende Sanierungsverfahren bestimmt. Vorbereitenden Untersuchungen sind dafür da, für ein bestimmtes Gebiet eine hinreichende Beurteilungsgrundlage für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets gemäß Baugesetzbuch zu ermitteln. Sie sind Voraussetzung dafür, mit einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet in den Genuss von Fördermitteln aus der Städtebauförderung des Bundes und der Länder zu kommen, hier aus dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“.
Im städtebaulichen Rahmenplan werden auf der Grundlage der Bestandsanalyse aus der Vor-bereitenden Untersuchung die Ziele und Zwecke der Sanierung konkretisiert und Konzepte zur Erreichung der Sanierungsziele erarbeitet. Der Rahmenplan legt beispielsweise fest, wie und in welchem Umfang Gebäude, Straßenzüge usw. erneuert und eingebunden werden. Anders als z.B. ein Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan handelt es sich bei dem Rahmenplan um ein informelles Instrument zur Konkretisierung von Entwicklungsabsichten, welches im Laufe der Sanierung flexibel an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden kann. Der Rahmenplan wird von den Gremien der Stadt beschlossen. Bei Bedarf wird der Rahmenplan fortgeschrieben.
Sanierungsträger
Bei einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach dem BauGB handelt es sich um eine zeitlich und gebietsbezogene städtebauliche Gesamtmaßnahme, einzelne Fördermaßnahmen können nur als Bestandteil der Gesamtmaßnahme gefördert werden. Die Bearbeitung von Sachverhalten und Vorgängen des Sanierungs- und Förderrechts sind die typischen Aufgaben eines Sanierungsträgers. Hinzu kommt die kaufmännische Betreuung/Verwaltung des Treuhandvermögens bis hin zur Erstellung der Verwendungsnachweise für die eingesetzten Fördermittel. Der Sanierungsträger berät die Stadt Garbsen in sanierungs- und förderrechtlicher Hinsicht und in deren Auftrag auch private Förderantragssteller. Der Sanierungsträger fungiert außerdem als Binde- und Kontraktglied zum Fördermittelgeber und zu den Prüfbehörden.
Im Sanierungsgebiet Berenbostel-Kronsberg ist die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH der Sanierungsträger. Ansprechpartner ist Herr Mußgnug. Kontakt: Uwe.Mussgnug@dsk-gmbh.de.
Das Quartiersmanagement im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ hat die Aufgabe, als Bindeglied zwischen der Bewohner, der Verwaltung und organisierten Akteuren im Gebiet als erster Ansprechpartner vor Ort in allen Belangen der Sanierung zu fungieren. Begleitend zum Sanierungsprozess beteiligt der Quartiersmanager Anwohner sowie Einrichtungen und Träger im Gebiet. Die Sichtweisen verschiedener Akteure (Vereine, Interessengruppen, nicht organisierte Bewohner, Verwaltung, lokale Politik, Wirtschaft, Wohnungseigentümer) werden zusammengeführt. Oftmals entsteht hierdurch eine bessere Vernetzung der Akteure – auch über die eigentliche Sanierung hinaus. Das Quartiersmanagement organisiert außerdem die regelmäßig stattfindenden Nachbarschaftsversammlungen zur Sanierung.
Das Büro des Quartiersmanagements befindet sich im Erdgeschoss der Wilhelm-Reime-Straße 2, direkt neben dem Nachbarschaftsladen des ökumenischen Sozialprojekts „Neuland“. Die Öffnungszeiten sind dienstags 13 bis 16 Uhr und donnerstags 10 bis 13 Uhr. Bewohner können sich mit ihren Ideen, Wünschen und Anregungen zur Sanierung an den Quartiersmanager wenden.