43_1_Kommunale_Wärmeplanung

Energietreffs Alternativer Text

Kommunale Wärmeplanung für Garbsen

Wie wird unsere Stadt bis 2040 treibhausgasneutral? 

Bericht zur kommunalen Wärmeplanung

Veröffentlichung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 30. März 2026 bis 30. April 2026

 

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das den Weg der Stadt Garbsen zu einer fossilfreien Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 aufzeigen soll. Die Erstellung erfolgt nach dem derzeit gültigen §20 NKlimaG (Niedersächsisches Klimaschutzgesetz). Danach ist eine Auslegung nicht erforderlich, erfolgt hier aber freiwillig auf der Basis des WPG (Wärmeplanungsgesetz), das noch in Landesrecht überführt werden muss.

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz wurde in seiner Sitzung am 26. November 2025 über den Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung in Garbsen informiert. Während der Umweltmesse am 12.12.2025 wurde der Wärmeplan bereits durch einen Fachvortrag den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.

 

Während der Veröffentlichung im Internet kann der Entwurf des Wärmeplans von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, aktiv an der Planung mitzuwirken und weitere und ergänzende Informationen vorzubringen. Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden. Die im Bericht abgebildeten Karten sind im Kommunalportal, erreichbar über die unten genannte Internetseite zur kommunalen Wärmeplanung, detaillierter einsehbar.

 

Planungsziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die strategischen Grundlagen für eine langfristig klimaneutrale, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung in Garbsen zu schaffen. Der Wärmeplan enthält eine Bestandsanalyse der heutigen Wärmeversorgung, eine Darstellung der zukünftigen Wärmebedarfe, eine räumliche Wärmeversorgungsstrategie einschließlich Eignungs- und Prüfgebieten sowie einen Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Wärmewende. Die Planung bildet damit einen zentralen Orientierungsrahmen für kommunale Entscheidungen, Investitionen und die Zusammenarbeit mit Energieversorgungsunternehmen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Wärmeplans umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Garbsen. Der Wärmeplan enthält unter anderem Karten zu Wärmebedarfsdichten, Wärmenetzpotenzialen, erneuerbaren Wärmequellen sowie den identifizierten Wärmenetzeignungs- und Prüfgebieten.

 

Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung einschließlich der Begründung, der Kartenwerke und der weiteren Fachunterlagen wird im Zeitraum 30. März 2026 bis 30. April 2026 im Rathaus der Stadt Garbsen, auf der Homepage der Stadt Garbsen und unter der Internet-Domain https://garbsen-gemeinsam-gestalten.de/group/118 bereitgestellt. Darüber hinaus ist eine Übersicht der Kartenunterlagen im digitalen Portal https://waermeplanungen.de/garbsen-basis/ zu finden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der oben genannten Auslegungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sind per E-Mail an waermeplanung@garbsen.de zu übermitteln. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bleiben bei der abschließenden Beschlussfassung unberücksichtigt.

 

Hinweise zu verfügbaren umwelt- und energiebezogenen Informationen

Folgende Arten von Informationen liegen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung vor:

 

Wärmebedarf und Energieinfrastruktur:

Daten zur derzeitigen Wärmeversorgung, zu leitungsgebundenen und dezentralen Energieträgern, zu Wärmeerzeugungsanlagen sowie zur Bewertung zukünftiger Bedarfsentwicklungen.

 

Erneuerbare Wärmequellen:

Informationen zu Potenzialen der Umweltwärme, Abwärme, Solarthermie, Geothermie, Biomasse sowie industrielle und gewerbliche Abwärmeanlagen.

 

Wärmenetzeignungs- und Prüfgebiete:

Darstellungen der identifizierten Gebiete einschließlich Kriterien zur Priorisierung, Angaben zu langfristigen städtebaulichen Entwicklungen und räumlichen Potenzialen.

 

Klimaschutz und Treibhausgasbilanz:

Informationen zu heutigen und zukünftigen CO₂-Emissionen aus dem Wärmesektor sowie zu Einsparpotenzialen durch zentrale und dezentrale Maßnahmen.

 

Gebäudestruktur und Energieeffizienz:

Daten zu Gebäudetypen, Sanierungsständen und Effizienzpotenzialen im Stadtgebiet.


Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO (Verarbeitung im öffentlichen Interesse) i.V.m. §§ 20, 21 NKlimaG und §12, 15 WPG.

 

Personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet, wenn im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung freiwillig Stellungnahmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die übermittelten Angaben (z. B. Name, E-Mail-Adresse und Inhalt der Stellungnahme) ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Auswertung des Beteiligungsverfahrens verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den in dieser Information aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

 

Die Wärmepläne und ihre Fortschreibungen sind nach Maßgabe des § 21 Abs. 6 und 7 NKlimaG im Internet zu veröffentlichen. Dabei ist zu beachten, dass ein Wärmeplan bei der Veröffentlichung keine personenbezogenen Daten, keine Unternehmensgeheimnisse und keine sicherheitskritischen Informationen enthalten darf.

 

Nach § 21 Abs. 6 S. 2 NKlimaG sind personenbezogene Daten zu pseudonymisieren oder, wenn der Zweck der Verarbeitung dies zulässt, zu anonymisieren; sobald die Daten nicht mehr, auch nicht in pseudonymisierter oder anonymisierter Form, benötigt werden, sind sie zu löschen. Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und den Abschluss des Beteiligungsverfahrens erforderlich ist. Ob Teile der Daten für die (alle fünf Jahre erforderliche) Fortschreibung notwendig sind, wird unter Beachtung der vorgenannten Grundsätze (vor allem der Anonymisierung und Pseudonymisierung) zu entscheiden sein. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung der Stadt Garbsen abrufbar unter: https://www.garbsen.de/portal/seiten/Seite-904000790-21200.html?naviID=reset1

 

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Für den Fall der erneuten öffentlichen Bekanntmachung erfolgt die Veröffentlichung der Stellungnahmen anonymisiert; personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht.

 

Die Bekanntmachung wird hiermit angeordnet.

 

Garbsen, den 30. März 2026
STADT GARBSEN
Der Bürgermeister
Claudio Provenzano

 

Für weitere Auskünfte zur Kommunalen Wärmeplanung wenden Sie sich bitte per E-Mail an waermeplanung@garbsen.de

Download

Hier können Sie die kommunale Wärmeplanung der Stadt Garbsen in der Entwurfsfassung herunterladen.

 

Stellungnahmen können bis zum 30. April 2026 an waermeplanung@garbsen.de übermittelt werden.

 

Download:

Darum geht's

Die Stadt Garbsen ist ab dem 1. Januar 2024 aufgrund des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) erstmalig verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erarbeiten. Die KWP muss spätestens bis zum 31. Dezember 2026 fertiggestellt sein.

Ziel der KWP ist die Darlegung des Weges zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet Garbsens bis zum Jahr 2040. Die KWP wird vom Energiedienstleister enercity AG in enger Abstimmung mit der Stadt Garbsen erstellt.

Die KWP in Kürze:

  • Die kommunale Wärmeplanung bietet den Menschen in Garbsen die Möglichkeit, sich über die zukünftige Wärmeversorgung zu informieren.

  • Der Wärmeplan kann Wärmenetzgebiete sowie Gebiete mit dezentralen Wärmeversorgungen ausweisen und somit bei der Entscheidung für eine Heizungsumrüstung unterstützen.

  • Es bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet sind, ein bestimmtes Heizsystem zu installieren und zu verwenden.

Schritte der kommunalen Wärmeplanung

Seien Sie dabei!

Banner der Umweltmesse Green

Umweltmesse Garbsen

Datum

Am Freitag, den 12. Dezember 2025, lud die Stadt Garbsen zur vierten Umweltmesse GREEN! in die Rathaushalle ein. In diesem Jahr fand die Messe gemeinsam mit der öffentlichen Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung von Garben (KWP) statt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer konnten sich, wie auch alle anderen Interessierten, darüber informieren, wie die Wärmeversorgung der Stadt Garbsen in der Zukunft aussehen kann.

Die Folien zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung können Sie hier herunterladen:

Banner

Auftaktveranstaltung KWP

Datum

Am 24.03.2025 informierten die KEAN, Enercity und die Stadtwerke über die kommunale Wärmeplanung der Stadt Garbsen. Die Folien zu der Veranstaltung können Sie hier herunterladen:

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Zeitplan KWP in Garbsen

2019

Häufige Fragen

Wie wird die Öffentlichkeit der Stadt Garbsen eingebunden?

Der Stadt Garbsen ist es wichtig, dass alle Interessierten über die kommunale Wärmeplanung informiert werden. Hierzu werden in der Zukunft Öffentlichkeitsveranstaltungen angeboten. Sobald die Veranstaltungen terminiert sind, wird dies rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.

Was kann ich als Einzelperson zum jetzigen Zeitpunkt mit kleinen unterschwelligen Änderungen zur Energiewende beitragen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Kleine Veränderungen im Bereich der Stromnutzung können ein wichtiger Schritt zur Energiewende sein:

  • Umstellung auf Ökostrom reduziert die Emission von Treibhausgasen

  • Stromverbrauch kennen und im Anschluss prüfen, wie der Verbrauch, zum Beispiel mit Kippschaltern an elektronischen Stand-by-Geräten, reduziert werden kann

  • Nutzung eines Balkonkraftwerks

  • Austausch von Altgeräten mit einem hohen Verbrauch

     

Im Bereich der Wärme können folgende Veränderungen beachtet werden:

  • Entlüftung der Heizkörper

  • Nachtabsenkung

  • Hydraulischen Abgleich vornehmen lassen

  • Stoßlüften statt Kippfenster

  • Rollläden über Nacht herunterlassen

  • Programmierbare Thermostate

  • Abdichtung der Fenster und Türen

     

Der Energietreff der Stadt Garbsen bietet regelmäßig die Gelegenheit, sich lokal, kostenfrei und unverbindlich zu informieren. Fragen zur Umsetzung von energetischen Sanierungsfragen und zur Nutzung erneuerbarer Energien beantwortet der erfahrene Energieberater Wolfgang Fanck. Zudem bietet sich allen Interessierten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

Die Veranstaltung wird hybrid angeboten, eine Teilnahme ist sowohl im Ratssaal als auch digital als Videokonferenz (WebEx) möglich. Anmeldungen sind ab sofort per E-Mail möglich an klimaundumwelt@garbsen.de.

Die nächsten Energietreffs finden am 7. Mai, am 20. Juni sowie am 5. September 2024 jeweils ebenfalls um 17 Uhr hybrid im Rathaus statt.

Warum braucht es ein Wärmeplanungsgesetz?

Das Wärmeplanungsgesetz soll die strategische Planung der Wärmeversorgung in Deutschland fördern.

Es ermöglicht eine Umstellung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.

Seit wann gibt es das novellierte Niedersächsische Klimagesetz sowie das Wärmeplanungsgesetz des Bunds?

Beide Gesetze sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Wie lange dauert eine Wärmeplanung?

Je nach Größe der Kommune und vorhandenen Strukturen kann die Dauer einer Wärmeplanung stark variieren und liegt in der Regel zwischen 15 und 24 Monaten. Die Bundesregierung hat im Wärmeplanungsgesetz alle Kommunen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen verpflichtet, je nach Einwohnerzahl eine Wärmeplanung bis Mitte 2026 (für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern) oder bis Mitte 2028 (für kleinere Kommunen) vorzulegen. Da im Wärmeplanungsgesetz eine Länderöffnungsklausel enthalten ist, unterliegt die Stadt Garbsen dem niedersächsischen Klimagesetz. Aus diesem Grund muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen.

 

Das Ziel dieser Wärmeplanung nach dem niedersächsischen Klimagesetz ist eine 100 Prozent treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040

Wer ist für die Wärmeplanung zuständig?

Nach Maßgabe des Landesrechts sind die Kommunen die planungsverantwortliche Stelle.

Gibt es schon Kommunen, die eine Wärmeplanung durchgeführt haben oder ist das jetzt ein Neuanfang für alle?

Einige Kommunen in Deutschland haben bereits eine Wärmeplanung oder sind dabei, eine durchzuführen. Beispielsweise hat die Landeshauptstadt Hannover ihre Planung Anfang 2024 veröffentlicht.

Für die meisten Kommunen ist die kommunale Wärmeplanung aber ein neues Thema.

Was beschreibt die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?

  • Die KWP beschreibt die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für die Kommune. Hierbei steht die Umstellung von fossilen Energieträgern hin zu einer treibhausgasneutralen Versorgung im Mittelpunkt.

  • Die kommunale Wärmeplanung beinhaltet eine umfangreiche Studie auf der Basis geographischer, technischer und ökonomischer Daten. Daraus werden Szenarien simuliert, wie die örtliche Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2040 gestaltet werden soll.

  • Das wesentliche Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung sind die Eignungen der verschiedenen Gebietscluster (= Quartiere) für Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale Wärmelösungen (z.B. Wärmepumpen).

Welche Maßnahmen könnten im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung umgesetzt werden?

Im Zuge der Wärmeplanung erarbeitete Maßnahmen sind konkrete Handlungsempfehlungen, die von Kommunen und beteiligten Akteuren umgesetzt werden sollten, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen. Diese Maßnahmen zielen sowohl auf die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Energieeffizienz als auch den Ausbau von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung ab.

Welchen Mehrwert hat die Kommunale Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger?

Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet eine visuelle Kartendarstellung der Kommune, in der voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt werden. Somit können Eigentümerinnen und Eigentümer sehen, welche Heizungsart für ihr Gebiet am ehesten geeignet ist und somit empfohlen wird. Allerdings ist es wichtig hinzuzufügen, dass daraus keine Pflicht für die Nutzung einer bestimmten Wärmeversorgungstechnologie hervorgeht.

Wird es zu meinem Haus einen Fernwärmeanschluss geben?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird die Stadt Garbsen bewusst alle treibhausgasneutralen Energieversorgungen technologieoffen prüfen, um die bestmöglichen Alternativen zur herkömmlichen Energieversorgung zu ermitteln. Die Stadtverwaltung möchte jedoch betonen, dass sich diese Prüfung in einem frühen Stadium der Entwicklung befindet und weitere Untersuchungen erst Aufschluss über die Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geben müssen.

Da die Verwaltung die kommunale Wärmeplanung derzeit erst begonnen hat, sind für Bestandsgebiete noch keine konkreten Entscheidungen getroffen worden. Jede Technologie zur Wärmeversorgung muss sorgfältig geprüft werden. Aus diesem Grund kann die Verwaltung derzeit noch keinen genauen Zeitpunkt für die Realisierung einer bestimmten Form der Wärmeversorgung nennen.

Ist die KWP mit Kosten für die Bürgerinnen und Bürger verbunden?

Bei der kommunalen Wärmeplanung entstehen keine Kosten für Bürgerinnen und Bürger.

Ansprechpartner Stadt Garbsen

43.1 | Stadtgrün, Klima-, Umwelt- und Naturschutz

E-Mail-Adresse: waermeplanung@garbsen.de

Telefon: 05131 707-478

Weitere Informationsquellen zur kommunalen Wärmeplanung

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